Antragsverfahren

Im Münsterland wurde ein mehrstufiges Verfahren entwickelt, um die Qualität der geförderten Projekte sicher zu stellen.

Antragsteller sollten sich frühzeitig vom Kulturbüro Münsterland beraten lassen. Das Kulturbüro begleitet Projektträger von der ersten Idee bis zur Antragstellung und vermittelt bei Bedarf Kontakte zu anderen Kulturschaffenden in der Region.

Bis Ende September müssen Projektideen über das Projektdatenblatt (s. Downloadbereich auf der linken Seite) im Kulturbüro eingereicht werden. Alle eingereichten Projekte werden im Kulturrat Münsterland beraten, der eine Förderempfehlung an das Land NRW ausspricht. Die Antragsteller werden über die Ergebnisse dieser Beratung  sofort im Anschluss informiert.

Bei einer positiven Empfehlung muss der Projektträger einen entsprechenden Antrag bis Ende November an die Bezirksregierung Münster stellen (Antragsformular s. Downloadbereich auf der linken Seite).

Die Bewilligungsbescheide ergehen meist im Februar/März. Erst dann darf mit der Umsetzung der Projekte begonnen werden (Ausnahme: Es wurde der "vorzeitige Maßnahmebeginn" bei der Bezirksregierung beantragt).

Abgabefrist für das Kalenderjahr 2013: 30. September 2012 - ABGELAUFEN

Abgabefrist für das Kalenderjahr 2014: 30. September 2013 - AB JETZT BERATEN LASSEN